Inhaltsstoffe
Grundsätzlich kommt die Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) zur Anwendung. Diese wird ergänzt durch die Art. 18 - 21 der Verordnung des EDI über alkoholfreie Getränke sowie die Angaben in der Verordnung des EDI über die in Lebensmitteln zulässigen Zusatzstoffe (ZuV)
Erfrischungsgetränke können eine Vielzahl von Zusatz- bzw. Inhaltstoffen enthalten.
Hier eine nicht abschliessende Aufzählung:
- Mineralstoffe
- Spurenelemente
- Enzyme
- Aromastoffe, Aromaextrakte
- Zucker
- Sole, Salze
- Süssungsmittel
- Farbstoffe
- Säuerungsmittel
- Koffein
- Tein
- Bitterstoffe
- Vitamine
- Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark, Fruchtmarkkonzentrat
- Kräuterextrakte
- etc.
Wichtig für die Konsumentin und Konsumenten ist zu wissen, dass alle Zusatz- und Inhaltsstoffe eines Getränkes auf der entsprechenden Getränkeverpackung aufgeführt sind. So kann sich die Konsumentin und der Konsument jederzeit vollumfänglich informieren.
Weitere Angaben zu den einzelnen Produkten finden sie auch auf den Internet-Seiten der Mitglieder des Verbandes Schweizerischer Mineralquellen und Soft-Drink-Produzenten.
